Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB)
1. Geltung und Begriffe
1.1 Für sämtliche Geschäftsbeziehungen der DSC GmbH, Lüpertzender Straße 34, 41041 Mönchengladbach, - nachfolgend „Dienstleister“ genannt – und dem Empfänger der Leistungen – nachfolgend „Kunde“ genannt – gelten ausschließlich diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
1.2 Das Angebot des Dienstleisters richtet sich ausschließlich an Unternehmer und Gewerbetreibende im Sinn des § 14 BGB. Mit dem Vertragsschluss bestätigt der Kunde, die angebotenen Leistungen des Dienstleisters ausschließlich zu gewerblichen und/oder geschäftlichen Zwecken in Anspruch zu nehmen.
1.3 Widersprechende, abweichende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden werden nicht Vertragsbestandteil; es sei denn, der Dienstleister stimmt der Geltung ausdrücklich schriftlich zu. Diese AGB gelten auch dann, wenn der Dienstleister in Kenntnis entgegenstehender oder von diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen abweichenden Bedingungen des Kunden Leistungen vorbehaltlos ausführt.
1.4 Die zum Zeitpunkt der Inanspruchnahme von Leistungen durch den Dienstleister bestehende aktuelle Fassung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen ist jeweilig maßgeblich.
1.5 Soweit in diesen AGB das generische Maskulinum Verwendung findet, hat dies allein Effizienzgründe, ohne dass damit eine Wertung verbunden ist.
2. Unsere Leistungen
2.1 Der Dienstleister ist spezialisiert auf sogenannte Leads – die Gewinnung von Anfragen – mittels digitaler Brand-Performance-Konzepte sowie digitaler Produkte.
2.2 Der konkrete Leistungsumfang ergibt sich aus Angebot, Annahme, Auftragsbestätigung und gegebenenfalls weiterer individueller Vereinbarungen zwischen Dienstleister und Kunde. Soweit der Kunde den Dienstleister mit der Schaltung von Online-Werbeanzeigen beauftragt, erteilt er insoweit dem Dienstleister eine entsprechende Vollmacht.
2.3 Der Kunde bestimmt das Budget der Werbekosten, welches zusätzlich zur Vergütung des Dienstleisters anfällt. Soweit nicht ausdrücklich anderes vereinbart ist, erfolgt die Abrechnung unmittelbar zwischen Kunde und Werbeplattform. Der Kunde trägt sämtliche anfallenden Werbekosten.
2.4 Der Dienstleister schuldet dem Kunden keinen konkreten quantitativen und/oder wirtschaftlichen Erfolg.
2.5 Plattformen, wie beispielsweise Facebook, Linkedin, Instagram u. a., sind berechtigt, im Einzelfall Werbekampagnen des Dienstleisters, die für den Kunden erstellt sind, ohne Nennung von Gründen auszusetzen. Plattformen sind darüber hinaus berechtigt, Accounts, Werbekonten und/ oder den Business Manager des Kunden temporär oder dauerhaft zu sperren. Der Dienstleister ist darauf ohne Einfluss. Der Vergütungsanspruch des Dienstleisters bleibt insoweit unberührt.
2.6 Im Rahmen des Dienstleistungsvertrages steht dem Dienstleister ein Leistungsbestimmungsrecht gemäß § 315 BGB zu.
3. Vertrag
3.1 Darstellungen des Dienstleisters in sozialen Medien, in Präsenzen und in Werbeanzeigen stellen kein verbindliches Angebot auf Abschluss eines Vertrages dar.
3.2 Der Vertragsschluss zwischen Dienstleister und Kunde kann wirksam fernmündlich, in Textform oder schriftlich erfolgen.
3.3 Im Fall fernmündlich geschlossener Verträge willigt der Kunde ein, dass der Dienstleister Telefonat und/oder Videokonferenz zu Beweis- und Dokumentationszwecken aufzeichnet.
3.4 Der Kunde verpflichtet sich ausdrücklich, keine Login-Daten, Benutzername, Passwörter, Materialien und Links, auf die der Kunde im Rahmen des Vertrages Zugriff erhält, an Dritte weiterzugeben.
4. Vergütung
4.1 Es gilt die jeweilige zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses gemäß Angebot geltende bzw. vereinbarte Vergütung. Soweit keine Vergütung individuell vereinbart wurde, gilt die Vergütung gemäß aktueller Preisliste. Soweit eine Ratenzahlung vereinbart ist, fällt die erste Rate unmittelbar mit Vertragsschluss an, weitere Raten sind fällig, soweit nicht anders vereinbart, jeweils monatlich im Voraus zum 1. eines Monats. Bei allen Preisen handelt es sich Nettopreise, denen die jeweils gültige Mehrwertsteuer hinzuzufügen ist.
4.2 Eine Einrichtungsgebühr fällt, soweit vereinbart, einmalig an. Eine Einrichtungsgebühr entfällt im Fall einer Vertragsverlängerung.
4.3 Eine Einrichtungsgebühr, soweit vereinbart, die erste Rate bzw. soweit vereinbart, die vereinbarte Vergütung ist fällig spätestens 4 Wochen nach Auftragsbestätigung, der eine Auftragserteilung vorausgeht. Der Kunde verpflichtet sich, in dieser Zeit im Rahmen seiner Mitwirkungspflicht sämtliche für die vereinbarte Tätigkeit des Dienstleisters notwendigen Inhalte, soweit erforderlich, zur Verfügung zu stellen. Kann eine vereinbarte Kampagne aufgrund Verletzung der Mitwirkungspflichten des Kunden nicht rechtzeitig beginnen, entbindet dies den Kunden nicht von der Vergütungspflicht. Die Verpflichtung zur Vergütung besteht auch, wenn der Kunde den Dienstleister anweist, die Leistung vorübergehend zu unterbrechen oder eine Unterbrechung aus anderen Gründen notwendig ist, soweit die Gründe nicht auf ein Verschulden des Dienstleisters beruhen. Abweichungen davon können in Textform vereinbart werden.
4.4 Der Kunde ist zur Vorleistung verpflichtet. Die vereinbarte Vergütung ist mit Rechnungsstellung sofort fällig und zahlbar innerhalb von 7 Tagen bzw. im Rahmen des Ausnahmetatbestands des 4.3.
4.5 Der Kunde ist mitwirkungspflichtig. Werden Mitwirkungshandlungen unterlassen und dadurch Leistungserbringungen verhindert, bleibt der Vergütungsanspruch des Dienstleisters unberührt.
4.6 Aufrechnungsrechte und Zurückbehaltungsrechte bestehen nur gegenüber rechtskräftig festgestellten und unbestrittenen Forderungen.
5. Verzug
5.1 Der Dienstleister ist zur Leistung verpflichtet, nachdem die vereinbarte Vergütung vollständig durch den Kunden beglichen wurde und sämtliche notwendigen Mitwirkungshandlungen des Kunden umfassend erbracht worden sind.
5.2 Im Falle des Verzugs mit fälligen Zahlungen behält sich der Dienstleister das Recht vor, weitere Leistungen bis zum Ausgleich der fälligen Zahlungen zurückzuhalten.
5.3 Im Falle eines wichtigen Grundes ist der Dienstleister berechtigt, den Vertrag zu kündigen und sämtliche Leistungen einzustellen. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor, wenn der Kunde bei einer vereinbarten Ratenzahlung mit mindestens zwei fälligen Raten gegenüber dem Dienstleister in Verzug gerät. Der Dienstleister ist berechtigt, die gesamte Vergütung, die bis zum nächst ordentlichen Beendigungstermin fällig würde, als Schadenersatz geltend zu machen. In diesem Fall muss sich der Dienstleister dasjenige anrechnen lassen, was er an Aufwendungen erspart.
5.4 Sollte das bereitgestellte Onboarding Formular des Dienstleisters nicht innerhalb der Frist von 90 Tagen nach Auftragsbestätigung ausgefüllt werden, entfällt der Leistungsanspruch seitens des Kunden.
6. Beidseitige Pflichten
6.1 Der Dienstleister erbringt Leistungen auf Basis der zugrundeliegenden Vereinbarungen grundsätzlich erst ab dem Zeitpunkt des Vertragsschlusses bzw. dem individuell vereinbarten Beginn der Vertragslaufzeit. 4.3 findet ergänzend Anwendung.
6.2 Der Kunde stellt dem Dienstleister zu jedem Zeitpunkt alle erforderlichen Informationen zur Verfügung, die zum Erreichen eines bestmöglichen Leistungsergebnisses erforderlich sind. Ist der Dienstleister gehindert, die vereinbarte Dienstleistung zu erbringen und resultieren die Hinderungsgründe aus der Sphäre des Kunden, bleibt der Vergütungsanspruch des Dienstleisters unberührt.
6.3 Der Kunde verantwortet sämtliche Inhalte und gewährleistet, dass die Inhalte frei von Rechten Dritter sind und nicht gegen geltendes Recht verstoßen. Der Dienstleister ist nicht zur Prüfung der Inhalte verpflichtet.
6.4 Der Dienstleister wird alle Termine digital wahrnehmen und sich insoweit entsprechender digitaler Dienste bedienen, soweit nicht zwingend eine Anwesenheit vor Ort erforderlich ist.
6.5 Der Kunde verantwortet die Bereitstellung aller technischer Voraussetzungen, die erforderlich sind, um das Angebot vollständig nutzen zu können. Bei Vorliegen von technischen Problemen des bereitgestellten Angebots ist der Kunde verpflichtet, an der Problemlösung mitzuwirken.
7. Laufzeit
7.1 Der Vertrag ist für die gemäß individualrechtlicher Vereinbarung vereinbarte Laufzeit fest geschlossen. Eine ordentliche Kündigung ist vorzeitig ausgeschlossen. Der Vertrag verlängert sich jeweils um jeweils 12 Monate, soweit er nicht mit einer Frist von 6 Wochen zum Vertragslaufende schriftlich gekündigt worden ist.
7.2 Der Vertrag beginnt spätestens 4 Wochen nach Auftragsbestätigung, soweit nicht explizit schriftlich abweichend geregelt.
7.3 Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.
7.4 Employer Branding Kampagnen verlängern sich jeweils um weitere 12 Monate, soweit sie nicht mit einer Frist von 30 Tagen zum Vertragsende schriftlich gekündigt worden sind.
8. Zahlungsmodalitäten
8.1 Die Zahlung ist per Lastschrifteinzug, Vorkasse, CopeCart und mittels Überweisung nach Rechnungslegung möglich.
8.2 Die monatlichen Zahlungen der Employer Branding Kampagnen erfolgt per SEPA Lastschrift Mandat und wird automatisch zum festgelegten Zeitpunkt vom Dienstleister eingezogen. Der Beginn der monatlichen Zahlungen ist das Datum der Auftragsbestätigung. Gegenstand der Zahlung ist die Dienstleistungsrechnung und Werbebudget.
9. Haftung
9.1 Der Dienstleister haftet für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers und der Gesundheit, die auf Vorsatz oder Fahrlässigkeit des Dienstleisters oder eines seiner gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen. Daneben haftet der Dienstleister für Schäden, die auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit des Dienstleisters oder eines seiner gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen sowie für Schäden wegen der Nichteinhaltung einer vom Dienstleister gegebenen Garantie oder zugesicherten Eigenschaft oder wegen arglistig verschwiegener Mängel.
9.2 Der Dienstleister haftet unter Begrenzung auf Ersatz des vertragstypisch vorhersehbaren Schadens für solche Schäden, die auf einer leicht fahrlässigen Verletzung wesentlicher Vertragspflichten durch ihn oder einen seiner gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen. Vertragswesentlich sind Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglichen und auf deren Einhaltung regelmäßig vertraut werden darf.
10. Datenschutz
10.1 Der Dienstleister erhebt, verarbeitet und nutzt personenbezogene Bestands- und Nutzungsdaten in maschinenlesbarer Form im Rahmen der Zweckbestimmung des Vertragsverhältnisses.
10.2 Dienstleister und Kunde verpflichten sich, die ihnen im Rahmen der Vertragsdurchführung bekannt gewordenen und nicht offenkundigen oder allgemein zugänglichen Informationen oder Unterlagen vertraulich zu behandeln. Diese Verpflichtung besteht auch nach Beendigung des Vertragsverhältnisses fort.
11. Abnahme
11.1 Für den Fall werksvertraglicher Leistungen durch den Dienstleister im Rahmen der individuell vereinbarten Leistungen, kann der Dienstleister vom Kunden nach Abschluss einer Teilleistung diesbezüglich Abnahme verlangen.
11.2 Die seitens des Kunden abzunehmende (Teil-)Leistung des Dienstleisters gilt auch dann als abgenommen, wenn der Kunde sich auf Aufforderung des Dienstleisters der Abnahme verweigert. Die Abnahme ist zu erklären binnen 7 Werktagen in Schriftform.
12. Urheberrecht
12.1 geschützt. Sämtliche durch den Dienstleister zur Verfügung gestellten Inhalte sind urheberrechtlich
12.2 Der Kunde räumt dem Dienstleister das Recht ein, sämtliche Marken, Logos, Namen und sonstige geschäftliche Kennzeichen des Kunden im Rahmen der zu erbringenden Leistungen uneingeschränkt zu nutzen. Abweichungen davon bedürfen der Schriftform.
12.3 Der Kunde stellt den Dienstleister von etwaigen Ansprüchen Dritter wegen Verletzung geistigen Eigentums und/oder Verwendung von Begriffen, Seiten oder Inhalten voll umfänglich frei.
12.4 Der Kunde erhält ein einfaches Nutzungsrecht zur Nutzung der Kampagnen, Lizenzen und Inhalte während der Vertragslaufzeit im Rahmen der für die Kampagne vorgesehenen notwendigen Medien. Darüber hinausgehende Nutzungen sind ausgeschlossen bzw. nur auf Basis konkreter schriftlicher Vereinbarungen möglich.
12.5 Der Dienstleister ist berechtigt, anonymisierte Daten der Kampagnen zu erheben, auszuwerten und zu nutzen, auch unter Abbildung von Werbeanzeigen, Kampagnenstrukturen und Kampagnenstrategien.
12.6 Der Dienstleister ist berechtigt, die Geschäftsbeziehung zum Kunden als Referenz zu nutzen.
13. Sonstiges
13.1 Das UN-Kaufvertragsrecht findet keine Anwendung.
13.2 Erfüllungsort und ausschließliche Gerichtsstand ist Mönchengladbach unter ausschließlicher Gültigkeit des Rechts der Bundesrepublik Deutschland.
13.3 Sämtliche Ergänzungen und Änderungen von Verträgen bedürfen der Schriftform, dies gilt auch für deren Abbedingung.
13.4 Durch etwaige Unwirksamkeiten einer oder mehrerer Bestimmungen dieser Bedingungen wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt.
13.5 Der Dienstleister ist berechtigt, diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen jederzeit zu ändern. Die Änderungen sind dem Kunden mitzuteilen. Widerspricht der Kunde den Änderungen nicht innerhalb einer Frist von 2 Wochen nach Benachrichtigung gelten die geänderten Bedingungen als akzeptiert.