1. Geltung und Begriffe
1.1
Für sämtliche Geschäftsbeziehungen der DSC GmbH, Lüpertzender Straße 34, 41041
Mönchengladbach,
- nachfolgend „Dienstleister“ genannt – und dem Empfänger der
Leistungen – nachfolgend „Kunde“ genannt – gelten ausschließlich diese Allgemeinen
Geschäftsbedingungen.
1.2
Das Angebot des Dienstleisters richtet sich ausschließlich an Unternehmer und
Gewerbetreibende im Sinn des § 14 BGB. Mit dem Vertragsschluss bestätigt der Kunde, die
angebotenen Leistungen des Dienstleisters ausschließlich zu gewerblichen und/oder
geschäftlichen Zwecken in Anspruch zu nehmen.
1.3
Widersprechende, abweichende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des
Kunden werden nicht Vertragsbestandteil; es sei denn, der Dienstleister stimmt der Geltung
ausdrücklich schriftlich zu. Diese AGB gelten auch dann, wenn der Dienstleister in Kenntnis
entgegenstehender oder von diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen abweichenden
Bedingungen des Kunden Leistungen vorbehaltlos ausführt.
1.4
Die zum Zeitpunkt der Inanspruchnahme von Leistungen durch den Dienstleister bestehende
aktuelle Fassung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen ist jeweilig maßgeblich.
1.5
Soweit in diesen AGB das generische Maskulinum Verwendung findet, hat dies allein
Effizienzgründe, ohne dass damit eine Wertung verbunden ist.
2. Unsere Leistungen
2.1
Der Dienstleister ist spezialisiert auf sogenannte Leads – die Gewinnung von Anfragen –
mittels digitaler Brand-Performance-Konzepte sowie digitaler Produkte.
2.2
Der konkrete Leistungsumfang ergibt sich aus Angebot, Annahme, Auftragsbestätigung und
gegebenenfalls weiterer individueller Vereinbarungen zwischen Dienstleister und Kunde.
Soweit der Kunde den Dienstleister mit der Schaltung von Online-Werbeanzeigen beauftragt,
erteilt er insoweit dem Dienstleister eine entsprechende Vollmacht.
2.3
Der Kunde bestimmt das Budget der Werbekosten, welches zusätzlich zur Vergütung des
Dienstleisters anfällt. Soweit nicht ausdrücklich anderes vereinbart ist, erfolgt die Abrechnung
unmittelbar zwischen Kunde und Werbeplattform. Der Kunde trägt sämtliche anfallenden
Werbekosten.
2.4
Der Dienstleister schuldet dem Kunden keinen konkreten quantitativen und/oder
wirtschaftlichen Erfolg.
2.5
Plattformen, wie beispielsweise Facebook, Linkedin, Instagram u. a., sind berechtigt, im
Einzelfall Werbekampagnen des Dienstleisters, die für den Kunden erstellt sind, ohne
Nennung von Gründen auszusetzen. Plattformen sind darüber hinaus berechtigt, Accounts,
Werbekonten und/ oder den Business Manager des Kunden temporär oder dauerhaft zu
sperren. Der Dienstleister ist darauf ohne Einfluss. Der Vergütungsanspruch des Dienstleisters
bleibt insoweit unberührt.
2.6
Im Rahmen des Dienstleistungsvertrages steht dem Dienstleister ein
Leistungsbestimmungsrecht gemäß § 315 BGB zu.
3. Vertrag
3.1
Darstellungen des Dienstleisters in sozialen Medien, in Präsenzen und in Werbeanzeigen
stellen kein verbindliches Angebot auf Abschluss eines Vertrages dar.
3.2
Der Vertragsschluss zwischen Dienstleister und Kunde kann wirksam fernmündlich, in
Textform oder schriftlich erfolgen.
3.3
Im Fall fernmündlich geschlossener Verträge willigt der Kunde ein, dass der Dienstleister
Telefonat und/oder Videokonferenz zu Beweis- und Dokumentationszwecken aufzeichnet.
3.4
Der Kunde verpflichtet sich ausdrücklich, keine Login-Daten, Benutzername, Passwörter,
Materialien und Links, auf die der Kunde im Rahmen des Vertrages Zugriff erhält, an Dritte
weiterzugeben.
4. Vergütung
4.1
Es gilt die jeweilige zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses gemäß Angebot geltende bzw.
vereinbarte Vergütung. Soweit keine Vergütung individuell vereinbart wurde, gilt die Vergütung
gemäß aktueller Preisliste. Soweit eine Ratenzahlung vereinbart ist, fällt die erste Rate
unmittelbar mit Vertragsschluss an, weitere Raten sind fällig, soweit nicht anders vereinbart,
jeweils monatlich im Voraus zum 1. eines Monats. Bei allen Preisen handelt es sich
Nettopreise, denen die jeweils gültige Mehrwertsteuer hinzuzufügen ist.
4.2
Eine Einrichtungsgebühr fällt, soweit vereinbart, einmalig an. Eine Einrichtungsgebühr entfällt
im Fall einer Vertragsverlängerung.
4.3
Eine Einrichtungsgebühr, soweit vereinbart, die erste Rate bzw. soweit vereinbart, die
vereinbarte Vergütung ist fällig spätestens 4 Wochen nach Auftragsbestätigung, der eine
Auftragserteilung vorausgeht. Der Kunde verpflichtet sich, in dieser Zeit im Rahmen seiner
Mitwirkungspflicht sämtliche für die vereinbarte Tätigkeit des Dienstleisters notwendigen
Inhalte, soweit erforderlich, zur Verfügung zu stellen. Kann eine vereinbarte Kampagne
aufgrund Verletzung der Mitwirkungspflichten des Kunden nicht rechtzeitig beginnen, entbindet
dies den Kunden nicht von der Vergütungspflicht. Die Verpflichtung zur Vergütung besteht
auch, wenn der Kunde den Dienstleister anweist, die Leistung vorübergehend zu unterbrechen
oder eine Unterbrechung aus anderen Gründen notwendig ist, soweit die Gründe nicht auf ein
Verschulden des Dienstleisters beruhen. Abweichungen davon können in Textform vereinbart
werden.
4.4
Der Kunde ist zur Vorleistung verpflichtet. Die vereinbarte Vergütung ist mit Rechnungsstellung
sofort fällig und zahlbar innerhalb von 7 Tagen bzw. im Rahmen des Ausnahmetatbestands
des 4.3.
4.5
Der Kunde ist mitwirkungspflichtig. Werden Mitwirkungshandlungen unterlassen und dadurch
Leistungserbringungen verhindert, bleibt der Vergütungsanspruch des Dienstleisters
unberührt.
4.6
Aufrechnungsrechte und Zurückbehaltungsrechte bestehen nur gegenüber rechtskräftig
festgestellten und unbestrittenen Forderungen.
5. Verzug
5.1
Der Dienstleister ist zur Leistung verpflichtet, nachdem die vereinbarte Vergütung vollständig
durch den Kunden beglichen wurde und sämtliche notwendigen Mitwirkungshandlungen des
Kunden umfassend erbracht worden sind.
5.2
Im Falle des Verzugs mit fälligen Zahlungen behält sich der Dienstleister das Recht vor, weitere
Leistungen bis zum Ausgleich der fälligen Zahlungen zurückzuhalten.
5.3
Im Falle eines wichtigen Grundes ist der Dienstleister berechtigt, den Vertrag zu kündigen und
sämtliche Leistungen einzustellen. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor, wenn der
Kunde bei einer vereinbarten Ratenzahlung mit mindestens zwei fälligen Raten gegenüber
dem Dienstleister in Verzug gerät. Der Dienstleister ist berechtigt, die gesamte Vergütung, die
bis zum nächst ordentlichen Beendigungstermin fällig würde, als Schadenersatz geltend zu
machen. In diesem Fall muss sich der Dienstleister dasjenige anrechnen lassen, was er an
Aufwendungen erspart.
5.4
Sollte das bereitgestellte Onboarding Formular des Dienstleisters nicht innerhalb der Frist von
90 Tagen nach Auftragsbestätigung ausgefüllt werden, entfällt der Leistungsanspruch seitens
des Kunden.
6. Beidseitige Pflichten
6.1
Der Dienstleister erbringt Leistungen auf Basis der zugrundeliegenden Vereinbarungen
grundsätzlich erst ab dem Zeitpunkt des Vertragsschlusses bzw. dem individuell vereinbarten
Beginn der Vertragslaufzeit. 4.3 findet ergänzend Anwendung.
6.2
Der Kunde stellt dem Dienstleister zu jedem Zeitpunkt alle erforderlichen Informationen zur
Verfügung, die zum Erreichen eines bestmöglichen Leistungsergebnisses erforderlich sind. Ist
der Dienstleister gehindert, die vereinbarte Dienstleistung zu erbringen und resultieren die
Hinderungsgründe aus der Sphäre des Kunden, bleibt der Vergütungsanspruch des
Dienstleisters unberührt.
6.3
Der Kunde verantwortet sämtliche Inhalte und gewährleistet, dass die Inhalte frei von Rechten
Dritter sind und nicht gegen geltendes Recht verstoßen. Der Dienstleister ist nicht zur Prüfung
der Inhalte verpflichtet.
6.4
Der Dienstleister wird alle Termine digital wahrnehmen und sich insoweit entsprechender
digitaler Dienste bedienen, soweit nicht zwingend eine Anwesenheit vor Ort erforderlich ist.
6.5
Der Kunde verantwortet die Bereitstellung aller technischer Voraussetzungen, die erforderlich
sind, um das Angebot vollständig nutzen zu können. Bei Vorliegen von technischen Problemen
des bereitgestellten Angebots ist der Kunde verpflichtet, an der Problemlösung mitzuwirken.
7. Laufzeit
7.1
Der Vertrag ist für die gemäß individualrechtlicher Vereinbarung vereinbarte Laufzeit fest
geschlossen. Eine ordentliche Kündigung ist vorzeitig ausgeschlossen. Der Vertrag verlängert
sich jeweils um jeweils 12 Monate, soweit er nicht mit einer Frist von 6 Wochen zum
Vertragslaufende schriftlich gekündigt worden ist.
7.2
Der Vertrag beginnt spätestens 4 Wochen nach Auftragsbestätigung, soweit nicht explizit
schriftlich abweichend geregelt.
7.3
Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.
7.4
Employer Branding Kampagnen verlängern sich jeweils um weitere 12 Monate, soweit sie nicht
mit einer Frist von 30 Tagen zum Vertragsende schriftlich gekündigt worden sind.
8. Zahlungsmodalitäten
8.1
Die Zahlung ist per Lastschrifteinzug, Vorkasse, CopeCart und mittels Überweisung nach
Rechnungslegung möglich.
8.2
Die monatlichen Zahlungen der Employer Branding Kampagnen erfolgt per SEPA Lastschrift
Mandat und wird automatisch zum festgelegten Zeitpunkt vom Dienstleister eingezogen. Der
Beginn der monatlichen Zahlungen ist das Datum der Auftragsbestätigung. Gegenstand der
Zahlung ist die Dienstleistungsrechnung und Werbebudget.
9. Haftung
9.1
Der Dienstleister haftet für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers und der
Gesundheit, die auf Vorsatz oder Fahrlässigkeit des Dienstleisters oder eines seiner
gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen. Daneben haftet der Dienstleister für
Schäden, die auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit des Dienstleisters oder eines seiner
gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen sowie für Schäden wegen der
Nichteinhaltung einer vom Dienstleister gegebenen Garantie oder zugesicherten Eigenschaft
oder wegen arglistig verschwiegener Mängel.
9.2
Der Dienstleister haftet unter Begrenzung auf Ersatz des vertragstypisch vorhersehbaren
Schadens für solche Schäden, die auf einer leicht fahrlässigen Verletzung wesentlicher
Vertragspflichten durch ihn oder einen seiner gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen
beruhen. Vertragswesentlich sind Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße
Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglichen und auf deren Einhaltung regelmäßig
vertraut werden darf.
10. Datenschutz
10.1
Der Dienstleister erhebt, verarbeitet und nutzt personenbezogene Bestands- und
Nutzungsdaten in maschinenlesbarer Form im Rahmen der Zweckbestimmung des
Vertragsverhältnisses.
10.2
Dienstleister und Kunde verpflichten sich, die ihnen im Rahmen der Vertragsdurchführung
bekannt gewordenen und nicht offenkundigen oder allgemein zugänglichen Informationen
oder Unterlagen vertraulich zu behandeln. Diese Verpflichtung besteht auch nach Beendigung
des Vertragsverhältnisses fort.
11. Abnahme
11.1
Für den Fall werksvertraglicher Leistungen durch den Dienstleister im Rahmen der individuell
vereinbarten Leistungen, kann der Dienstleister vom Kunden nach Abschluss einer Teilleistung
diesbezüglich Abnahme verlangen.
11.2
Die seitens des Kunden abzunehmende (Teil-)Leistung des Dienstleisters gilt auch dann als
abgenommen, wenn der Kunde sich auf Aufforderung des Dienstleisters der Abnahme
verweigert. Die Abnahme ist zu erklären binnen 7 Werktagen in Schriftform.
12. Urheberrecht
12.1
geschützt.
Sämtliche durch den Dienstleister zur Verfügung gestellten Inhalte sind urheberrechtlich
12.2
Der Kunde räumt dem Dienstleister das Recht ein, sämtliche Marken, Logos, Namen und
sonstige geschäftliche Kennzeichen des Kunden im Rahmen der zu erbringenden Leistungen
uneingeschränkt zu nutzen. Abweichungen davon bedürfen der Schriftform.
12.3
Der Kunde stellt den Dienstleister von etwaigen Ansprüchen Dritter wegen Verletzung
geistigen Eigentums und/oder Verwendung von Begriffen, Seiten oder Inhalten voll umfänglich
frei.
12.4
Der Kunde erhält ein einfaches Nutzungsrecht zur Nutzung der Kampagnen, Lizenzen und
Inhalte während der Vertragslaufzeit im Rahmen der für die Kampagne vorgesehenen
notwendigen Medien. Darüber hinausgehende Nutzungen sind ausgeschlossen bzw. nur auf
Basis konkreter schriftlicher Vereinbarungen möglich.
12.5
Der Dienstleister ist berechtigt, anonymisierte Daten der Kampagnen zu erheben,
auszuwerten und zu nutzen, auch unter Abbildung von Werbeanzeigen, Kampagnenstrukturen
und Kampagnenstrategien.
12.6
Der Dienstleister ist berechtigt, die Geschäftsbeziehung zum Kunden als Referenz zu nutzen.
13. Sonstiges
13.1
Das UN-Kaufvertragsrecht findet keine Anwendung.
13.2
Erfüllungsort und ausschließliche Gerichtsstand ist Mönchengladbach unter ausschließlicher
Gültigkeit des Rechts der Bundesrepublik Deutschland.
13.3
Sämtliche Ergänzungen und Änderungen von Verträgen bedürfen der Schriftform, dies gilt
auch für deren Abbedingung.
13.4
Durch etwaige Unwirksamkeiten einer oder mehrerer Bestimmungen dieser Bedingungen wird
die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt.
13.5
Der Dienstleister ist berechtigt, diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen jederzeit zu ändern.
Die Änderungen sind dem Kunden mitzuteilen. Widerspricht der Kunde den Änderungen nicht
innerhalb einer Frist von 2 Wochen nach Benachrichtigung gelten die geänderten
Bedingungen als akzeptiert.